Vertragsbedingungen für Reiseleistungen der Wanderhorizont GmbH gemäß §§ 651a ff. BGB und dem Reisevertragsrecht.
Die Wanderhorizont GmbH (nachfolgend „Wanderhorizont", „wir" oder „das Unternehmen") bietet als zugelassener und von der zuständigen Behörde genehmigter Reiseveranstalter Natur-, Fluss-, Kultur-, Rad- und Privatreisen durch Deutschland an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge, die zwischen Wanderhorizont und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde" oder „Reisender") abgeschlossen werden. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere die §§ 651a bis 651y BGB (Pauschalreiserecht), sowie alle sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Durch die Buchung einer Reiseleistung bei Wanderhorizont erklärt der Reisende sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nur anerkannt, wenn Wanderhorizont ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Vertragspartner des Reisenden ist die Wanderhorizont GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg, mit Geschäftssitz Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Telefon: +49 30 2271 8844, E-Mail: [email protected].
Die Wanderhorizont GmbH ist im Besitz aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Betrieb als Reiseveranstalter in der Bundesrepublik Deutschland und ist Mitglied im Deutschen ReiseVerband e.V. (DRV) sowie beim Deutschen Tourismusverband (DTV) zertifiziert.
2.1 Buchungsangebot: Mit der Buchungsanfrage des Kunden — ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder über das Online-Formular auf der Website — gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab. Das Angebot ist für den Kunden bindend.
2.2 Buchungsbestätigung: Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Wanderhorizont die Buchung des Reisenden durch Übersendung einer schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung annimmt. Eine mündliche Bestätigung begründet keinen Vertrag; maßgeblich ist ausschließlich die schriftliche oder elektronische Bestätigung.
2.3 Vollmacht für Mitreisende: Bucht der Reisende für mehrere Personen (Reisegruppe), so haftet er für die Reisevertragsverbindlichkeiten aller Mitreisenden wie für seine eigenen Verbindlichkeiten, sofern er eine entsprechende ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.
2.4 Überprüfung der Buchungsbestätigung: Der Reisende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen oder Fehler unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt, schriftlich gegenüber Wanderhorizont zu rügen.
2.5 Minderjährige: Die Buchung für Minderjährige bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten, müssen die gesetzlichen Vertreter eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die notwendigen Begleitdokumente vor Reiseantritt vorlegen.
3.1 Vertragsgrundlage: Die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Reisebeschreibung sowie etwaigen individuell vereinbarten Ergänzungen.
3.2 Werbematerialien: In Prospekten, Katalogen und auf der Website enthaltene Angaben und Abbildungen dienen lediglich der Orientierung und sind nicht als verbindliche Leistungszusagen zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt werden.
3.3 Individuelle Absprachen: Individuelle Absprachen, Zusagen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Wanderhorizont.
3.4 Leistungsinhalt Pauschalreise: Soweit es sich bei der gebuchten Leistung um eine Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB handelt, beinhaltet diese mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z.B. Beförderung und Unterkunft) für denselben Urlaub.
4.1 Preisangaben: Alle Preisangaben auf der Website und in Prospekten verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Preise pro Person und in Euro, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angegebene Beispielpreise beziehen sich auf die günstigste verfügbare Option für die jeweilige Reisekategorie.
4.2 Leistungsumfang: Der jeweils vereinbarte Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Im Reisepreis enthaltene Leistungen werden in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen (z.B. Getränke, optionale Ausflüge, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, Reiseversicherungen, Anreise zum Ausgangspunkt) sind nicht im Preis enthalten.
4.3 Preisänderungen vor Vertragsschluss: Bis zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung können sich die angegebenen Preise ändern. Maßgeblich ist ausschließlich der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis.
4.4 Preiserhöhungen nach Vertragsschluss: Eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss ist nur zulässig, wenn der Vertrag diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht und bis zum Beginn der Reise noch mehr als 20 Tage verbleiben. Eine Preiserhöhung ist auf Verlangen des Reisenden zu begründen und auf den prozentualen Anteil zu begrenzen, um den sich die maßgeblichen Kostengrößen (Transportkosten, Steuern, Abgaben) nach Vertragsschluss erhöht haben. Überschreitet eine Preiserhöhung 8% des Reisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise verlangen. Wanderhorizont wird den Reisenden unverzüglich über jede beabsichtigte Preiserhöhung informieren.
5.1 Anzahlung: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,00 Euro pro Person. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis verrechnet.
5.2 Restzahlung: Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchung fällig.
5.3 Zahlungsmittel: Die Zahlung kann per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto, per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder per SEPA-Lastschrift erfolgen. Anfallende Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen trägt der Reisende.
5.4 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist Wanderhorizont berechtigt, die Aushändigung der Reiseunterlagen zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornierungsbestimmungen gemäß § 10 dieser AGB.
5.5 Keine Aushändigung bei Zahlungsrückstand: Reiseunterlagen, Tickets und sonstige Buchungsbestätigungen werden erst nach vollständigem Eingang des Reisepreises ausgehändigt.
6.1 Vertragliche Reiseleistungen: Wanderhorizont ist verpflichtet, die in der Buchungsbestätigung und den zugehörigen Leistungsbeschreibungen aufgeführten Reiseleistungen vertragsgemäß zu erbringen. Wanderhorizont handelt dabei als Reiseveranstalter und übernimmt die Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise.
6.2 Qualitätssicherung: Alle von Wanderhorizont eingesetzten Reiseleiter verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen. Die Reisen werden unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards und der Anforderungen des Deutschen Tourismusverbandes durchgeführt.
6.3 Informationspflichten: Wanderhorizont informiert den Reisenden rechtzeitig vor Reiseantritt über alle wesentlichen Aspekte der Reise, insbesondere über Treffpunkte, Abfahrtszeiten, erforderliche Dokumente, gesundheitliche Anforderungen sowie empfohlene Ausrüstung.
6.4 Reisebegleitung: Sofern in der Reisebeschreibung eine fachkundige Reiseleitung vorgesehen ist, wird diese für die gesamte Reisedauer gestellt. Bei Erkrankung oder unvorhersehbarem Ausfall des vorgesehenen Reiseleiters wird Wanderhorizont für eine gleichwertige Vertretung sorgen.
7.1 Zulässige Änderungen: Wanderhorizont behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss geringfügige Änderungen der Reiseleistungen vorzunehmen, wenn solche Änderungen aufgrund unvorhersehbarer äußerer Umstände notwendig werden und die Qualität der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Als geringfügige Änderungen gelten insbesondere:
7.2 Wesentliche Änderungen: Bei wesentlichen Änderungen der Reiseleistungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen, wird Wanderhorizont den Reisenden unverzüglich informieren. In diesem Fall hat der Reisende das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu akzeptieren, sofern Wanderhorizont eine solche anbieten kann.
7.3 Preisanpassung bei Leistungsänderungen: Führt eine zulässige Leistungsänderung zu einer Verringerung der Leistungen, so ist der Unterschied im Wert zurückzuerstatten. Führt sie zu einer Verbesserung, so kann Wanderhorizont keinen Aufpreis verlangen.
8.1 Absage wegen Mindesteilnehmerzahl: Wanderhorizont kann die Reise absagen, wenn die für die jeweilige Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dies gilt nur, wenn in der Reisebeschreibung ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Die Absage muss spätestens erfolgen:
8.2 Absage aus höherer Gewalt: Wanderhorizont kann die Reise absagen, wenn die Durchführung aufgrund unvermeidlicher, außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt) erheblich beeinträchtigt wird. In diesem Fall wird der vollständige Reisepreis zurückerstattet; weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8.3 Rückerstattung: Im Falle einer Absage durch Wanderhorizont werden alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach der Absage vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Reisenden (z.B. auf Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubstage) sind in den Fällen des § 8.1 und § 8.2 ausgeschlossen.
9.1 Reisedokumente: Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er über alle für die Reise erforderlichen persönlichen Reisedokumente verfügt (z.B. gültiger Personalausweis oder Reisepass). Bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten während der Reise hat der Reisende die zuständigen Behörden und Wanderhorizont unverzüglich zu informieren.
9.2 Gesundheitliche Anforderungen: Bei Reisen, die besondere körperliche Fitness erfordern (insbesondere Wander- und Aktivreisen), ist der Reisende verpflichtet, die angegebenen Anforderungen zu erfüllen. Wanderhorizont empfiehlt, vor Buchung einer anspruchsvollen Reise einen Arzt zu konsultieren, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen.
9.3 Informationspflicht bei Einschränkungen: Besondere Anforderungen oder Einschränkungen (z.B. körperliche Beeinträchtigungen, Allergien, Diätvorschriften, Medikamentenbedarf) sind bei der Buchung anzugeben. Wanderhorizont wird diese Angaben vertraulich behandeln und im Rahmen des Möglichen berücksichtigen. Eine Garantie für die vollständige Erfüllung besonderer Anforderungen kann nicht übernommen werden.
9.4 Verhaltensregeln: Der Reisende ist verpflichtet, die Anweisungen des Reiseleiters zu befolgen, die Natur und Umwelt zu schonen, die Regeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks einzuhalten sowie gegenüber anderen Reiseteilnehmern und Einheimischen respektvoll zu verhalten.
9.5 Mitwirkungspflicht bei Mängeln: Treten während der Reise Mängel auf, ist der Reisende verpflichtet, diese unverzüglich dem Reiseleiter oder der örtlichen Reiseleitung zu melden. Eine rückwirkende Geltendmachung von Mängeln, die nicht rechtzeitig gerügt wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Rüge war aus triftigem Grund unzumutbar.
9.6 Verhalten bei gefährlichen Situationen: Bei außergewöhnlichen Situationen, die die Sicherheit der Reisegruppe oder einzelner Teilnehmer gefährden, hat der Reisende die Anweisungen des Reiseleiters unverzüglich zu befolgen. Wanderhorizont und die Reiseleiter sind berechtigt, bei Gefahr im Verzug alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
10.1 Rücktrittsrecht: Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) gegenüber Wanderhorizont erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Wanderhorizont.
10.2 Stornierungsgebühren: Im Falle des Rücktritts des Reisenden sind folgende Stornierungsgebühren zu entrichten:
10.3 Schadensnachweis: Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist. Wanderhorizont bleibt es unbenommen, einen höheren nachweisbaren Schaden geltend zu machen.
10.4 Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen: Ist am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe aufgrund unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstände eine erhebliche Beeinträchtigung der Reisedurchführung zu erwarten, kann der Reisende vor Reisebeginn kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Wanderhorizont wird in diesem Fall alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
10.5 Empfehlung Reiserücktrittsversicherung: Wanderhorizont empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung (inklusive Notfalltransport), da unvorhergesehene Ereignisse den Antritt oder die Durchführung der Reise beeinträchtigen können.
11.1 Umbuchungen: Umbuchungen (Änderungen von Reisedatum, -ziel oder Unterkunft) sind grundsätzlich möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind und die gewünschten Leistungen verfügbar sind. Für jede Umbuchung nach Vertragsschluss fällt eine Umbuchungsgebühr von 50,00 Euro pro Buchung an. Ab 30 Tage vor Reisebeginn sind Umbuchungen als Stornierung und Neubuchung zu werten.
11.2 Namensänderungen: Eine kostenlose Namensänderung ist nur einmal und bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Spätere Namensänderungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro pro Person berechnet.
Der Reisende kann den Reisevertrag bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf eine andere Person übertragen, die alle Bedingungen des Reisevertrags erfüllt. Die Übertragung muss Wanderhorizont schriftlich mitgeteilt werden. Sowohl der übertragende Reisende als auch der neue Reisende haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten, die durch die Übertragung entstehen.
13.1 Definition Reisemangel: Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Als Reisemangel gilt auch, wenn die Reiseleistungen nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbracht werden.
13.2 Mängelrüge: Stellt der Reisende einen Reisemangel fest, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich und im Einzelnen beim Reiseleiter oder über die auf den Reiseunterlagen angegebene Notfallnummer von Wanderhorizont zu rügen. Eine nachträgliche Mängelrüge nach Rückkehr von der Reise berechtigt nicht zur Minderung des Reisepreises, es sei denn, die Rüge war dem Reisenden unzumutbar.
13.3 Abhilfepflicht: Wanderhorizont ist verpflichtet, auf eine rechtzeitig gerügte Mängelanzeige hin Abhilfe zu schaffen. Ist eine Abhilfe nicht möglich oder wird sie von Wanderhorizont verweigert, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt ist, vom Vertrag zurücktreten.
13.4 Preisminderung: Für die Dauer eines Reisemangels kann der Reisende den Reisepreis mindern. Die Minderung berechnet sich nach dem Verhältnis des Werts der Reise im mangelfreien Zustand zum tatsächlichen Wert im mangelhaften Zustand. Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft versäumt hat, den Mangel rechtzeitig zu rügen.
14.1 Schadensersatz: Wanderhorizont haftet für Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Pflichten oder durch schuldhafte Pflichtverletzung entstehen, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Wanderhorizont jedoch nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
14.2 Begrenzung der Haftung: Die Haftung von Wanderhorizont für Schäden, die nicht auf Körperverletzung beruhen, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
14.3 Haftungsausschluss bei Drittleistungen: Soweit Wanderhorizont als Vermittler von Drittleistungen (z.B. Einzelleistungen nach § 651c BGB) tätig wird, ist die Haftung auf die schuldhafte Verletzung von Vermittlerpflichten beschränkt.
14.4 Ausschluss der Haftung für höhere Gewalt: Wanderhorizont haftet nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen beruhen, sofern Wanderhorizont diese nicht zu vertreten hat. Solche Umstände umfassen insbesondere: Naturkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme; kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge oder politische Unruhen; Pandemien oder Epidemien; behördliche Maßnahmen oder Einschränkungen; Streiks oder Infrastrukturausfälle, die nicht von Wanderhorizont zu vertreten sind.
15.1 Geltendmachung von Ansprüchen: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen vom Reisenden gegenüber Wanderhorizont geltend gemacht werden. Die Geltendmachung soll schriftlich erfolgen.
15.2 Verjährung: Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen Wanderhorizont verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise gemäß dem Vertrag enden sollte.
15.3 Fristen: Ansprüche auf Preisminderung und Schadensersatz wegen Reisemängeln sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise gegenüber Wanderhorizont geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
16.1 Empfohlene Versicherungen: Wanderhorizont empfiehlt den Abschluss folgender Versicherungen:
Wanderhorizont kann auf Anfrage Empfehlungen für geeignete Versicherungsanbieter geben, übernimmt jedoch keine Haftung für die Leistungen der Versicherungsunternehmen.
16.2 Insolvenzschutz: Wanderhorizont verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung gemäß § 651r BGB. Im Falle einer Insolvenz von Wanderhorizont sind die Zahlungen des Reisenden durch den Insolvenzschutzversicherer geschützt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf der Website unter wanderhorizont.de/privacy-policy.html abrufbar ist und integraler Bestandteil dieser AGB ist. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Reisevertrags, für gesetzlich vorgeschriebene Zwecke sowie — bei entsprechender Einwilligung — für Marketingzwecke verwendet.
Soweit für die Buchung und Durchführung von Reiseleistungen die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (Hotels, Transportanbieter, lokale Reiseleiter etc.) erforderlich ist, gilt die entsprechende Einwilligung durch Abschluss des Reisevertrags als erteilt.
18.1 Kontaktdaten: Alle Mitteilungen, Rücktrittserklärungen und sonstigen rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich (per Brief oder E-Mail) an folgende Adresse zu richten:
Wanderhorizont GmbH
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
18.2 Erreichbarkeit während der Reise: Die Notfallnummer von Wanderhorizont für Reisende während laufender Reisen wird in den Reiseunterlagen mitgeteilt.
19.1 Körperliche Anforderungen: Für Wanderreisen und Aktivreisen gelten spezifische körperliche Mindestanforderungen, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben sind. Reisende, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn dadurch die Sicherheit der Gruppe gefährdet wäre. In einem solchen Fall ist Wanderhorizont berechtigt, den Reisenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen; eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt nicht.
19.2 Wetterbedingungen: Outdoor-Aktivitäten können wetterabhängig sein. Wanderhorizont behält sich vor, einzelne Aktivitäten bei ungünstigen Witterungsbedingungen durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen oder — bei erheblicher Gefährdung — zu streichen. Preisminderungsansprüche entstehen dabei nur, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Reiseleistung vorliegt.
19.3 Ausrüstung: Reisende sind selbst für die Mitnahme angemessener Ausrüstung und Bekleidung verantwortlich. Empfehlungen zur erforderlichen Ausrüstung werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt.
20.1 Wasserstandsabhängige Leistungen: Bei Flussreisen können Änderungen der Route oder des Programms durch Hoch- oder Niedrigwasser erforderlich werden. Solche Änderungen stellen, soweit sie unvermeidbar sind, keinen Reisemangel dar, sofern Wanderhorizont gleichwertige Alternativleistungen erbringt.
20.2 Sicherheitsvorschriften: Auf oder an Gewässern gelten besondere Sicherheitsvorschriften, die von allen Reiseteilnehmern einzuhalten sind. Reisende, die diese Vorschriften missachten, können von der Teilnahme an Wasseraktivitäten ausgeschlossen werden.
21.1 Öffnungszeiten und Zugänglichkeit: Die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten, Museen und Kulturstätten ist von den jeweiligen Öffnungszeiten und der Zugänglichkeit abhängig. Wanderhorizont kann für Schließungen, Renovierungen oder andere Einschränkungen keine Haftung übernehmen, sofern diese nicht vorhersehbar waren. In solchen Fällen wird Wanderhorizont gleichwertige Alternativen anbieten.
22.1 Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Wanderhorizont und dem Reisenden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist Berlin, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
22.3 EU-Streitschlichtung: Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wanderhorizont nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; wir sind hierzu nicht verpflichtet.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformklausel selbst kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung abgeändert werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Für Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieser AGB abgeschlossen wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
Wanderhorizont GmbH
Friedrichstraße 95 · 10117 Berlin · Deutschland
Telefon: +49 30 2271 8844 · E-Mail: [email protected]
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